Mit Urteil vom 24.03.2017 hatte das Landgericht Mannheim den Mandanten, der damals noch nicht von Rechtsanwältin Inga Berg verteidigt wurde, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Landgericht stützte die Verurteilung auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin. Rechtsanwältin Berg legte Revision gegen dieses Urteil ein und wies in ihrer Begründung auf die erheblichen Ungereimtheiten hin. Der Bundesgerichtshof gab ihr Recht und hob das Urteil mit Beschluss vom 20.12.2017 – 1 StR 408/17 auf.
Die vollständige Entscheidung ist unter dem Link http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=81978&pos=0&anz=1 abrufbar.
Post Views: 338