Arztstrafrecht

Presse/ Entscheidungen

Erste erfolgreiche Revision des Jahres 2021 

Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens leistete der Mandant von Frau Rechtsanwältin Inga Berg eine Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten. Das Gesetz sieht in § 46a StGB vor, dass die Strafe des Angeklagten gemildert werden kann, wenn dieser sich ernstlich bemüht, den durch ihn angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Diese Bemühungen hat das Landgericht nicht ausreichend gewürdigt. Eine gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof durch Frau Rechtsanwältin Berg hatte Erfolg. Die Sache wurde nun an eine andere Kammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. 

Die Entscheidung ist auch abrufbar unter: 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=114319&pos=0&anz=1