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Vermögensdelikte

Vermögensdelikte umfassen ein breites Feld: von Betrug und Untreue bis hin zu Versicherungsmissbrauch. Im Bereich der Vermögensdelikte stellen Diebstahl und Betrug in der polizeilichen Kriminalstatistik die Hälfte aller erfassten Straftaten dar. Aufgrund des Massencharakters dieser Verfahren besteht in diesem Rechtsbereich die große Gefahr, dass Polizei, Staatsanwaltschaften sowie Gerichte den Besonderheiten des Einzelfalles nicht gerecht werden. Hierbei geht es oftmals um hohe Summen und komplexe Sachverhalte, deren Beurteilung umfassendes Fachwissen sowie praktische Erfahrung erfordern.

Wenn Sie eine Vorladung zur Be­schuldigtenvernehmung oder einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht wenden und zunächst sämtliche Aussagen verweigern. Als erfahrene Anwälte für Vermögensdelikte stehen wir sowohl bei einem Ermittlungsverfahren als auch bei einer Anklage an Ihrer Seite. Mit einer frühzeitigen Verteidigung kann häufig das Verfahren schnell abgewendet oder in die richtige Richtung gelenkt werden. Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Wir stehen Ihnen bei Eigentums- und Vermögensstraftaten zur Seite.

Als Eigentumsdelikte werden Straftaten bezeichnet, welche sich gegen fremdes Eigentum richten. Dies umfasst die Tatbestände Diebstahl
(§§ 242 ff. StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub (§§ 249 ff. StGB), Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) und Sachbeschädigung
(§ 303 StGB).

Vermögensdelikte betreffen das Vermögen einer anderen Person als Ganzes. Hier handelt es sich daher um Straftaten, welche einen Schaden am Vermögen voraussetzen. Dies ist beispielsweise bei Betrug
(§ 263 StGB) der Fall.

Zu den Vermögens- und Eigentumsdelikten zählen unter anderem:

Kontaktieren Sie uns! Nach einem persönlichen Gespräch werden wir die Vorwürfe gegen Sie sorgfältig prüfen und die optimalen Maßnahmen mit Ihnen besprechen.