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Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht gilt als Spezialmaterie des Strafrechts und erfordert aufgrund dessen Spezialkenntnisse, die uns als Strafverteidigern bekannt sind. Ferner steht und fällt eine erfolgreiche Verteidigung mit Kenntnissen zur aktuellsten Rechtsprechung im Bereich des Be­täubungs­mittel­strafrechts. Gerade in jüngster Zeit haben wir in zahlreichen Betäubungsmittelverfahren verteidigt, in denen es um die Nutzung von so genannten Kryptohandys wie ANOM, EncroChat und Sky ECC ging. In diesen Bereichen sind wir auch als Referenten in Fortbildungen für Anwaltskollegen tätig.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seine Bedeutung im Strafrecht

Ein tiefgreifendes Verständnis des Betäubungsmittelgesetzes ist unerlässlich, um bei einer Anklage wegen Drogendelikten eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Die im BtMG definierten Mengengrenzen sind oft ausschlaggebend für das Strafmaß, welches von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen kann. Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das BtMG erfordert eine spezialisierte und erfahrene Rechtsberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt, der mit den Besonderheiten des Fachgebiets vertraut ist. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Einführung des neuen Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis. Mit fundierten Argumenten kann die Verteidigung auf der Basis aktuellster Rechtsprechung maßgeblich im Interesse der Mandanten agieren.

Verteidigung deutschlandweit – Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Ob es um Marihuana oder Haschisch geht, um Kokain oder Heroin, um Amphetamine oder Ecstasy, um Pilze oder sonstige Drogen, wir verteidigen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung.

Wird Ihnen eine Straftat nach dem BtMG vorgeworfen, stehen wir Ihnen in ganz Deutschland unterstützend zur Seite. Aufgrund der immer schärferen Gesetze sind Sie auf die Verteidigung durch einen versierten Strafverteidiger angewiesen, einen Rechtsanwalt für Drogendelikte.

Und auch hier gilt der erste Rat der Strafverteidigung:

Schweigen Sie, wenn die Ermittlungsbehörden Sie vernehmen wollen, Ihre Wohnung durchsuchen oder Sie anderweitig in ein Gespräch verwickeln!

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger!