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Sexualstrafrecht

Wer sich dem Vorwurf der Begehung einer Sexualstraftat ausgesetzt sieht, muss nicht nur mit empfindlichen Freiheitsstrafen rechnen, er sieht sich außerdem einer Anschuldigung gegenüber, die geeignet ist, ihn bereits vor einem Prozess erheblich in Misskredit zu bringen.

Hinzu kommt eine ständige Veränderung der Gesetzeslage als Reaktion auf tagesaktuelle Geschehnisse.

Kinderpornografie, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Stealthing sind nur einige der Tatvorwürfe aus diesem Bereich.

Gerade diese Verfahren ziehen häufig die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich und sind geeignet, Beschuldigte bloßzustellen und zu stigmatisieren, selbst wenn es zu einem Freispruch kommt. Die Beweislage in diesen Verfahren ist häufig dünn, da oftmals Aussage gegen Aussage steht. Hintergrund ist meist eine Beziehungsstreitigkeit, welche mitunter durch falsche Beschuldigungen auf die Spitze getrieben wird. Die Gefahr einer Falschbeschuldigung ist sehr hoch, wobei es äußerst erfahrener Verteidigung bedarf, Falschaussagen aufzudecken ohne Angst vor der Wirkung in der Öffentlichkeit.

Insbesondere muss der mandatierte Strafverteidiger Kenntnisse auf dem Bereich der Aussagepsychologie haben, um die Angaben der Anzeigeerstatter fundiert prüfen und einordnen zu können.

Auch kommt gerade im Sexualstrafrecht zusätzlich der ständigen Beobachtung neuerer Rechtsprechung und Gesetzesänderungen eine hohe Bedeutung zu.

Diese Erfahrung können wir, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Berg Demandt Allgeier, bieten und verteidigen Sie deutschlandweit.