Arztstrafrecht

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Berufung/Revision

Berufung

Wenn Sie erstinstanzlich am Amtsgericht nicht verteidigt waren oder Ihren Verteidiger wechseln möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Berufungs­verfahren gerne zur Verfügung. In der Berufung findet regelmäßig eine vollständige, neue Hauptverhandlung mit Be­weis­aufnahme statt.

Revision

Ebenso stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um eine Revision geht. In der Regel sind Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile untypisch; ist jedoch in erster Instanz das Landgericht zuständig, ist als Rechtsmittel lediglich die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. In der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft und es findet regelmäßig keine Beweis­aufnahme statt.

Revisionsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches ein hohes Maß an strafrechtlicher Kompetenz verlangt. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich zeigt sich an zahlreichen erfolgreichen Revisionen.