Berufung
Wenn Sie erstinstanzlich am Amtsgericht nicht verteidigt waren oder Ihren Verteidiger wechseln möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Berufungsverfahren gerne zur Verfügung. In der Berufung findet regelmäßig eine vollständige, neue Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme statt.
Revision
Ebenso stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um eine Revision geht. In der Regel sind Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile untypisch; ist jedoch in erster Instanz das Landgericht zuständig, ist als Rechtsmittel lediglich die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. In der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft und es findet regelmäßig keine Beweisaufnahme statt.
Revisionsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches ein hohes Maß an strafrechtlicher Kompetenz verlangt. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich zeigt sich an zahlreichen erfolgreichen Revisionen.
Unsere Kanzlei hat unter anderem folgende Beschlüsse im Wege der Revision beim Bundesgerichtshof erstritten:
- BGH, Beschluss vom 10.08.2017, Az. 1 StR 218/17
- BGH, Beschluss vom 20.12.2017, Az. 1 StR 408/17
- BGH, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 1 StR 512/18
- BGH, Beschluss vom 11.07.2019, Az. 1 StR 94/19
- BGH, Beschluss vom 20.11.2019, Az. 1 StR 375/19
- BGH, Beschluss vom 27.05.2020, Az. 2 StR 552/19
- BGH, Beschluss vom 12.01.2021, Az. 4 StR 139/20
- BGH, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 1 StR 455/20
- BGH, Beschluss vom 08.04.2021, Az 1 StR 49/21
- BGH, Beschluss vom 16.02.2021, Az. 2 StR 323/20
- BGH, Beschluss vom 09.02.2022, Az. 3 StR 447/21
- BGH, Beschluss vom 18.05.2022, Az. 1 StR 510/21
- BGH, Beschluss vom 25.08.2022, Az. 1 StR 142/22
Ferner wurden von unserer Kanzlei folgende Verfassungsbeschwerde zugunsten der Mandantschaft erfolgreich erhoben: