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Jugendstrafrecht

Auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts zu verteidigen stellt Verteidigung vor ganz besondere Herausforderungen. Im Jugendstrafrecht gelten teilweise völlig andere Regeln, sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Aufgabe des Strafverteidigers ist es nicht nur, den Jugendlichen standesgemäß zu verteidigen, sondern vielmehr muss hier mit Augenmaß auf die möglichen Folgen einer Verurteilung geachtet werden, um den Jugendlichen, das heißt junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahren, vor Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis zu bewahren und ihm so beispielsweise bei Bewerbungen, Chancen für die Zukunft zu erhalten.

Heranwachsende

Besonderheiten gelten auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren, bei denen nur unter bestimmten Umständen Jugendstrafrecht angewendet wird. Der Unterschied macht sich ganz massiv bei der Höhe einer zu erwartenden Strafe bemerkbar.

Der Bereich des Jugendstrafrechts erfordert Spezialwissen. Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht bieten wir auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts eine kompetente Beratung und Vertretung und sind auch in diesem Bereich in der Ausbildung von Kollegen tätig.

Selbstverständlich gilt auch im Jugendstrafrecht:

Grundsätzlich sollten Sie ohne einen Anwalt keine Angaben zum Tatvorwurf machen und zunächst eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.