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Geburtstagsgeschenk an Mandantin: BGH hebt Urteil auf und stellt Verfahren ein

Auf die Revision der Angeklagten, welche von den Rechtsanwälten der Bürogemeinschaft Berg Demandt Hierstetter verteidigt wurde, hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.08.2017, Az. 1 StR 218/17, das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.12.2016 auf. Die ursprünglich zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monate verurteilte Mandantin erhielt an ihrem 60. Geburtstag den Beschluss, wonach das Verfahren gegen sie aufgrund Verjährung eingestellt wurde. Der glücklichen Mandantin bleibt dank der erfolgreichen Revision von Berg Demandt Hierstetter eine Gefängnisstrafe erspart.

Die vollständige Entscheidung ist auch unter dem nachstehenden Link abrufbar:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=80016&pos=0&anz=455