Arztstrafrecht

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BGH hebt Urteil des Landgerichts Aachen auf

Das Landgericht Aachen verurteilte den Mandanten von Frau Rechtsanwältin Berg im Dezember 2018 wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollzustreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Auf die Revisionen von dreien der insgesamt vier Angeklagten hin, hob der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 27.05.2020 das fehlerhafte Urteil auf und verwies zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurück.

Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation von Frau Rechtsanwältin Berg, die auf grobe Fehler in der Beweiswürdigung und auch der Abkehr von der vom Bundesgerichtshof entwickelten Vollstreckungslösung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch das Landgericht Aachen hinwies.

Die vollständige Entscheidung ist unter

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=2%20StR%20552/19&nr=110297 abrufbar.