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Traffistar Geschwindigkeitsmessung unverwertbar! Poliscan auch betroffen?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat Messungen mit dem Messgerät Traffistar S350 generell für unverwertbar erklärt. Hintergrund ist die mangelnde Nachprüfbarkeit der Messungen, da das Gerät entsprechende Rohdaten, aus denen es das Messergebnis bildet, nicht abspeichert.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind potentiell gewaltig. Zunächst sind unmittelbar Bußgeldbescheide aus dem gesamten Saarland betroffen, bei deren Zustandekommen das Traffistar S350 zum Einsatz gekommen ist.

Die Argumentation des Verfassungsgerichtshofes gilt aber natürlich grundsätzlich auch in allen anderen Bundesländern. Es wird daher nun darum gehen, die Gerichte bundesweit von diesen Argumenten zu überzeugen.

Besonders spannend ist dabei vor allem, dass ein Großteil der in Deutschland verwendeten Messgeräte dasselbe Problem hat wie das Traffistar S350. Auch bei ihnen ist es im Nachhinein nicht möglich, die Korrektheit der Messung anhand der Rohdaten sicher zu überprüfen. Die Entscheidung aus dem Saarland wird daher in den kommenden Monaten bundesweit für jede Menge Auseinandersetzungen vor Gericht führen (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 5. Juli 2019 – Lv 7/17)

Die ganze Entscheidung gibt es hier zum Download:

http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/verfghsaar/dboutput.php?id=345