Arztstrafrecht

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BGH hebt Urteil zum zweiten Mal auf!

Der Mandant, dem sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird, wurde bereits erstinstanzlich – damals noch von einer anderen Kanzlei verteidigt – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Verurteilung übernahm Rechtsanwältin Inga Berg die Verteidigung und begründete – erfolgreich – die zum BGH eingelegte Revision. Trotz Aufhebung und Zurückverweisung urteilte das Landgericht Mannheim erneut zuungunsten unseren Mandanten und verurteilte diesen abermals – zu Unrecht – wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat abermals Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwies nunmehr aber nicht an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurück, sondern an eine solche des Landgerichts Heidelberg.

Die vollständige Entscheidung ist unter dem Link https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-375-19.php abrufbar.