Arztstrafrecht

Presse/ Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde statt

Über drei Jahre lang kämpfte Frau Rechtsanwältin Inga Berg gegen die Anordnung einer Unterbringung Ihres Mandanten in ein psychiatrisches Krankenhaus an. Unter Hinweis auf die in Brandenburg an der Havel und Potsdam vorherrschende verfahrensverzögernde Vorgehensweise und die inhaltlichen Defizite der Beschlüsse begründete Rechtsanwältin Berg ihre Verfassungsbeschwerde. Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2256/17 stellte das Bundesverfassungsgericht einen Grundrechtsverstoß aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel und des Landgerichts Potsdam fest und gab in seinem Beschluss vom 03.07.2019 der Verfassungsbeschwerde statt.

Den gesamten Beschluss können Sie unter dem Link https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/07/rk20190703_2bvr225617.html abrufen.